Die Rechtsanwälte Nadja Freudrich und Stefan Krengel sind Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie führen die in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin". Die Rechtsanwälte Nadja Freudrich und Stefan Krengel sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Werastraße 23, 70182 Stuttgart, Telefon 0711/24 64 66, Telefax 0711/24 63 96, E-Mail: info@rak-stuttgart.de, www.rechtsanwaltskammer-stuttgart.de.
Die für unsere Berufsausübung relevanten gesetzlichen Regelungen, Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die zum 01.07.2004 durch das RVG abgelöste Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) sowie weitere Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de, in der Rubrik "Berufsrecht". Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestver- sicherungssumme von 250.000 EURO zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Freudrich & Krengel sind bei für die Ausübung ihres Berufs haftpflichtversichert bei der Allianz Versicherungs-AG, Abt. Firmen VH-Schaden, Postfach, 80790 München. Versicherungsnummern und versicherte Schadenssummen:
- Rechtsanwältin Nadja Freudrich:GHV 60/0457/6005077/170, 250.000,00 EURO
- Rechtsanwalt Stefan Krengel: GHV 60/0457/6006780/170, 250.000,00 EURO
Bei Uneinigkeiten über außergerichtliche Anwaltsgebühren zwischen Anwalt und Mandant bietet die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer Schiedsverfahren an. Für unsere Büros in Eppingen und Heilbronn ist die Rechtsanwaltskammer Stuttgart zuständig.
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Außerdem wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die bei Konflikten zwischen Mandant und Rechtsanwalt über Honoraransprüche oder Schadensersatzansprüche wegen vermuteter Beratungsfehler bis zu einer Höhe von 15.000 Euro angerufen werden kann. Die Schlichtungsstelle wird derzeit noch eingerichtet. Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können jedoch bereits heute gestellt werden. Sie erhalten ein Aktenzeichen. Der Schlichter wird seine Tätigkeit im Januar 2011 aufnehmen. Er wird die Verfahren dann entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung bearbeiten. Weiterführende Informationen dazu finden sie hier.