Die Kosten erdrücken Sie, die Raten wachsen Ihnen über den Kopf, Sie haben Angst ihre Briefe zu öffnen oder der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt?

Warten sie nicht länger und versuchen sie gemeinsam mit uns in der der Schuldenberatung ihre Lage schnellstmöglich zu beleuchten. Egal ob Corona bedingt ihre Schulden entstanden sind oder diese schon vorher vorhanden waren.

Durch die gesetzliche Verkürzung auf 3 Jahre für Vergleichsabschlüsse oder Insolvenzverfahrenseröffnungen können sie ihre derzeitigen Situation mit Hilfe der Schuldenberatung jetzt noch schneller geregelt bekommen. Sie können bei uns auch Bescheinigungen für die Erhöhung ihres P Kontos erhalten, sowie Tipps, wie sie sich ggfls. gegen Pfändungen zur Wehr setzen können.

Ihr schneller Kontakt zu uns

Tel.: 0 72 62 / 20 69 19-0
Tel.: 0 30 / 91 90 12-12
E-Mail: kanzlei@freugel.de

 

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